Hundehalter haben eine besondere Verantwortung für ihre Hunde
gegenüber den frei lebenden Tieren.
Hundehalter, die ihre Verwahrungs- und
Aufsichtspflicht gegenüber ihren Hunden
vernachlässigen, sodass diese im Jagd-gebiet wildern, revieren bzw. herumstreunen,
machen sich gemäß § 135 Abs. 1, Ziffer 9 des NÖ Jagdgesetzes 1974
strafbar und können wegen dieser Verwaltungsübertretung mit bis zu € 20.000.- bestraft werden.
Um solche Rechtsfolgen sicher zu vermeiden:
HUNDE AN DIE LEINE !